Grundschule Frommershausen / Vellmar

Religions- oder Ethikunterricht

Das Hessische Schulgesetz (HSchG) stellt in der Fassung vom 31.03.2023 in §8 fest:

"Religion ist ein ordentliches Unterrichtsfach. [...] Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich. Hierüber entscheiden die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, sind verpflichtet, an einem Ethikunterricht teilzunehmen, in dem ihnen das Verständnis für Wertvorstellungen und ethische Grundsätze und der Zugang zu ethischen, philosophischen und religionskundlichen Fragen vermittelt wird."

Kriterien zur Einrichtung des Ethikunterrichts
1. Ethikunterricht ist in den Klassen, Jahrgangsstufen, Schulstufen, Schulzweigen, Abteilungen und Schulformen einzurichten, in denen Religionsunterricht erteilt wird.
 
2. Die Einrichtung setzt voraus, dass 
eine Lerngruppe von mindestens acht Schülerinnen und Schüler für den Ethikunterricht entsprechend der Schulform angemeldet sind und zu einer pädagogisch und schulorganisatorisch vertretbaren Lerngruppe zusammengefasst werden können und Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die dieses Fach nach § 4 unterrichten können. Es können jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Kontinuität des Unterrichtsangebots ist zu gewährleisten. 
 
3. Über die organisatorische Umsetzung des Ethikunterrichts entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.